AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Thermofy AG, Oberallmendstrasse 18, 6300 Zug, Schweiz
Gültig ab 01.01.2025

§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Thermofy AG (nachfolgend „Thermofy“) und ihren Kunden sowie Lieferanten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Lieferanten erkennt Thermofy nicht an, es sei denn, sie wurden von Thermofy ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
Diese AGB gelten für alle zukünftigen Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass jeweils erneut darauf verwiesen werden muss.

§2 Bestellung und Vertragsschluss
Angebote von Thermofy sind freibleibend hinsichtlich Lieferzeit, Lieferung und Preis, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder mit einer Annahmefrist versehen sind.
Die Bestellung des Kunden gilt als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Eine dem Kunden zugegangene Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme dieses Angebots dar.
Thermofy kann die Bestellung des Kunden binnen 14 Tagen annehmen, entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung (ggf. mit Terminnennung) oder durch Auslieferung der Ware.
§3 Lieferung
Lieferbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Lieferungen auf Basis EXW (INCOTERMS 2020), Zug, Schweiz. Die Gefahr geht mit Bereitstellung der Ware an den Kunden über.
Sofern eine Versendung vereinbart ist, beziehen sich Lieferfristen und -termine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport Beauftragten.

Liefertermine
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn Thermofy sie schriftlich bestätigt.
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, beträgt die reguläre Lieferzeit 90 Tage ab Auftragseingang bzw. Auftragsbestätigung.

Versandkosten
Pro ExoHeater fällt eine Versandkostenpauschale von CHF 450 an, sofern weniger als 10 Geräte bestellt werden.
Ab einer Bestellmenge von 10 Geräten ist der Versandkostenanteil Gegenstand separater Verhandlungen.

Teillieferungen
Thermofy ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern:
die Teillieferung für den Kunden sinnvoll nutzbar ist,
die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt ist und
dem Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

Höhere Gewalt und Rücktritt
Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren, unvermeidbaren Ereignissen (insbesondere Lieferverzögerungen seitens Vorlieferanten), die eine Lieferung erheblich erschweren oder unmöglich machen, ist Thermofy berechtigt, die Lieferzeit angemessen zu verlängern oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Der Kunde kann von Thermofy verlangen, sich binnen einer angemessenen Frist zu erklären, ob Thermofy zurücktritt oder innerhalb der verlängerten Frist liefert. Erfolgt keine Erklärung, so ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.

Schadensersatz bei Verzug oder Unmöglichkeit
Kommt Thermofy in Lieferverzug oder wird die Lieferung unmöglich, beschränkt sich jeglicher Anspruch auf Schadensersatz auf die Regelungen in §8 dieser AGB.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

Preise
Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, in Schweizer Franken (CHF) oder Euro.
Sie gelten EXW (INCOTERMS 2020) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (sofern anwendbar), Zoll, Gebühren und sonstiger öffentlicher Abgaben.
Mehr- oder Sonderleistungen, die über den vereinbarten Liefer- oder Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet.

Zahlungsfristen
Soweit nicht schriftlich abweichend vereinbart, sind 50 % des Kaufpreises netto ohne Abzug innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Rechnungserhalt fällig.
Die restlichen 50 % sind bei Lieferung zu zahlen.

Verzug
Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz an. Thermofy kann darüber hinaus Verzugs- bzw. Mahnkosten geltend machen.

Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Bonitätszweifel
Bestehen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden, kann Thermofy weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig machen.

§5 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Thermofy.
Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, darf Thermofy nach schriftlicher Mahnung die Ware zurücknehmen. Die dabei entstehenden Kosten trägt der Kunde.
Verwertet Thermofy die zurückgeholte Ware, so wird der Erlös auf die Verbindlichkeiten des Kunden angerechnet.

§6 Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde hat die gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt hinsichtlich Menge, Gewicht, Verpackung und offensichtlicher Qualität zu prüfen.
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch am folgenden Werktag nach Erhalt der Ware, schriftlich gerügt werden.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen.
Die beanstandete Ware ist für eine Besichtigung durch Thermofy (oder einen von Thermofy beauftragten Sachverständigen) bereitzuhalten.
Bei nicht form- und fristgerechten Rügen gilt die Ware als genehmigt. Reklamationen nach Weiterverkauf der Ware sind ausgeschlossen.

§7 Gewährleistung
Liegt ein Mangel vor, den der Kunde form- und fristgerecht gerügt hat, entscheidet Thermofy nach eigenem Ermessen über Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verzögert sie sich über eine angemessene Frist hinaus, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Mängeln richten sich nach §8 dieser AGB.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang, soweit gesetzlich zulässig.

§8 Haftung
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Thermofy haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Einfache Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Thermofy nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt sich dann auf den typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Personenschäden & Produkthaftung
Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem zwingend anwendbaren Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Haftungsausschluss
Jede weitere Haftung, insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Thermofy.

§9 Datenspeicherung
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Thermofy die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen personenbezogenen Daten elektronisch speichert und verarbeitet.
Thermofy verpflichtet sich, diese Daten nur nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzgesetze zu verwenden und Dritten nur insoweit zugänglich zu machen, als dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

§10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sprache, Teilunwirksamkeit
Erfüllungsort ist Zug, Schweiz, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zug, Schweiz. Thermofy ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Vertragssprache ist Deutsch. Bei Abweichungen zwischen der deutschen Fassung und anderssprachigen Versionen ist stets die deutsche Version maßgeblich.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche Regelung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.